Geldanlage: Sparbrief

Beschreibung
Durch den Kauf eines Sparbriefs wird man Gläubiger einer Bank. Die Bank ist die Schuldnerin der Geldforderung. Sie verpflichtet sich damit, den Nennwert des Sparbriefs am Ende der Laufzeit (z.B. nach vier Jahren) wieder zurückzuzahlen. Außerdem erhält der Erwerber des Sparbriefes Zinsen.
Der Sparbrief ist auf den Erwerber ausgestellt und ist nicht veräußerbar oder auf andere Personen übertragbar. Er kann auch nicht vorzeitig eingelöst werden.
Die Rückzahlung ist absolut sicher, aber sie erfolgt erst bei Fälligkeit des Sparbriefs.
Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest vereinbart. Fallende oder steigende Zinsen am Kapitalmarkt nach dem Kauf wirken sich nicht auf die Verzinsung des Sparbriefs aus.
Sonderfälle:
In Ausnahmefällen erfolgt die Zinszahlung nicht jährlich am Jahresende, sondern "aufgezinst" am Ende der Laufzeit. D.h. der Erwerber erhält während der Laufzeit keine Zinsen, aber dafür am Ende der Laufzeit statt dem Nennwert (z.B. 1.000 Euro) den Nennwert plus Zinsen (z.B. 1.240 Euro).

In Ausnahmefällen erfolgt die Zinszahlung auch "abgezinst". In diesem Fall erhält man am Ende der Laufzeit Nennwert (z.B. 1.000 Euro) zurück, muss allerdings beim Kauf weniger als den Nennwert bezahlen (z.B. nur 924 Euro).

Charakter der Anlage
Anleger ist Gläubiger gegenüber einer Bank (Rentenpapier)

Mindestanlage
Mindestnominalbetrag, z. B. 500 Euro

Anlagedauer
1-4 Jahre

Vorzeitige Verfügbarkeit
Nein

Rückzahlung bei Laufzeitende
Ja

Ertrag
Feste jährliche Zinszahlung

Rendite
Mittel

Kosten
Keine

Absicherung durch den Einlagensicherungsfonds (oder vergleichbare Absicherung)
Ja

Haftung der Hausbank des Geldanlegers
Ja

Sicherheit der Anlage
100 % sicher

Anlegertyp
Wanderer

Risikoklasse nach Wertpapierhandelsgesetz
Konservativ


Kaufmännische Berufsschule 4 - Schönweißstr. 7 - 90461 Nürnberg | Dr. Peter Kührt
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