Geldanlage: Robo-Advisor / Digitale Vermögensanlage
Beschreibung
“Robo-Advisor” bezeichnen eine softwaregesteuerte Geldanlage durch ein Finanzinstitut, das solche Anlageprograme anbietet.
“Robo-Advisor”-Programme legen das Geld des Kunden automatisch nach bestimmten Rechenmodellen an. Alleine das Programm entscheidet über die Art der Anlage und den Zeitpunkt des Kaufs und Verkaufs.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („ BaFin“) spricht von einer „automatisierten Anlageberatung und Portfolioverwaltung“. Man könnte Robo-Advisors auch als "digitale Anlagehelfer" bezeichnen.
Aktuell erfolgt die Anlage nahezu aller Advisors nur in Indexfonds / ETF und nicht in einzelnen Aktien oder Anleihen oder aktiv gemanagten Fonds. Vor der Auswahl der ETF fragt der Advisor die Risikobereitschaft des Kunden und seine Vorlieben ab. Dann erfolgt die Erstanlage, die allerdings bei den meisten Anbietern relativ nach Inhalt (z.B. Deutschland 20%, Fernost 15% usw.), Umfang (z.B. 15 ETF) und Gewichtung (z.B. 40“ Renten-ETF und 60% Aktien-ETF) standardisiert ist.
In der Folgezeit schichten dann die Algorithmen diese 15 Wertpapiere ja nach Börsenentwicklung immer wieder um, in größeren Abständen können auch einzelne ETF ausgetauscht werden.
Die Grundauswahl der für den Robo Advisor zum Verfügung stehenden Indexfonds wird allerdings durch die Advisor-Gesellschaft und deren Anlageprinzipien vorgenommen.
Ganz praktisch überweist man z.B. 10.000 Euro an die Robo Advisor-Gesellschaft und die legt das Geld dann in der Folgezeit nach den Vorgaben des digitalen Programms an, bis der Kunde irgendwann den Vertrag wieder kündigt und dann den Kurswert seines Advisor-Depots auf seinem Hausbankkonto gutgeschrieben erhält.
Nähere Einblicke gibt unser Robo Advisor-Test mit einem Musterdepot über 10.000 Euro.
Charakter der Anlage
Anleger ist Gläubiger gegenüber dem Robo Advisor-Unternehmen.
Mindestanlage
Je nach Anbieter (z.B. 1.000 oder 10.000 Euro, in Einzelfällen 100.000 Euro), anschließend auch Ratenverträge möglich
Anlagedauer
Auf Dauer, Ende durch Kündigung des Advisor-Vertrages
Vorzeitige Verfügbarkeit
I.d.R. jederzeit durch Kündigung des Advisor-Vertrages
Rückzahlung bei Laufzeitende
Nein. Eine Rückzahlung erfolgt nur nach Kündigung des Advisor-Vertrages und nur in Höhe des aktuellen Kurswertes der Anlagen im Robo Advisor-Depot – natürlich nur dann, wenn das Advisor-Unternehmen noch zahlungsfähig ist. Einige Institute ermöglichen bei Kündigung anstelle einer Rückzahlung auch die Übernahme der Papiere ins eigene Depot.
Ertrag
Durch Kursgewinne, Zins- und dividendenerträge der Wertpapiere im Robo Advisor-Depot
Rendite
Ungewiss
Kosten
Monatliche oder jährliche Gebühren für die Anlagesteuerung und für die Depotverwaltung (unterschiedlich je nach Robo Advisor-Gesellschaft)
Absicherung durch den Einlagensicherungsfonds (oder vergleichbare Absicherung)
Nein
Haftung der Hausbank des Geldanlegers
Nein
Sicherheit der Anlage
Völlig unsicher
Anlegertyp
Gipfelstürmer
Risikoklasse nach Wertpapierhandelsgesetz
Im Wertpapierhandelsgesetz nicht definiert, in Analogie zu anderen Anlagen aber „Spekulativ“, auch wenn die Anbieter mit Begriffen wie „Defensiv“, „Ausgewogen“ und „Spekulativ“ werben
p.kuehrt@kubiss.de | http://www.b4.nuernberg.de