Geldanlage: Genussscheine

Beschreibung
Genussscheine sind nicht gesetzlich geregelte Wertpapiere, die von Aktiengesellschaften herausgegeben werden und sog. "Genussrechte" verbriefen. "Genüsse" können in Warenlieferungen (Bier, Schokolade) aber auch in Geldzahlungen bestehen (Dividende & 2%, doppelte Dividende etc.).
Je nachdem, wie die "Genüsse" an der Börse eingeschätzt werden, wird sich auch der Börsenkurs der Genussscheine entwickeln.
I.d.R. haben Genussscheine eine feste Laufzeit, es gibt jedoch auch Genussscheine ohne feste Laufzeit (Kündigung nur durch den Herausgeber möglich).
Entscheidend ist, ob der Genussschein laut Emissionsbedingungen am Verlust der AG beteiligt ist:
Ist der Anleger nicht am Verlust der AG beteiligt, handelt es sich um Fremdkapital - er ist Gläubiger und hat Anrecht auch Zinsen und Rückzahlung bei Laufzeitende.
Ist der Anleger jedoch am Verlust der AG beteiligt, handelt es sich um Eigenkapital des Unternehmens - er ist Miteigentümer des Unternehmens und damit am Verlust des Unternehmens beteiligt (d.h. bei Verlust der AG erhält er am Ende der Laufzeit seinen Nominalbetrag nur noch zum Teil zurück).

Charakter der Anlage
Ohne Verlustbeteiligung: Anleger ist Gläubiger gegenüber einem Unternehmen
Mit Verlustbeteiligung: Anleger ist einem Miteigentümer des Unternehmens gleichgestellt, ohne jedoch Mitspracherechte zu besitzen

Mindestanlage
Mindestnominalwert, z.B. 1000 Euro

Anlagedauer
1 - 5 Jahre, aber auch unbegrenzt

Vorzeitige Verfügbarkeit
Jederzeitiger Verkauf an der Börse möglich (allerdings nur zum aktuellen Tageskurs)

Rückzahlung bei Laufzeitende
Mit fester Laufzeit: Ja (vorausgesetzt, der Herausgeber ist zahlungsfähig)
Ohne feste Laufzeit: Nein (Laufzeitende nur bei Kündigung des Herausgebers)

Ertrag
Regelmäßig, i.d.R. jährliche Ausschüttung der Genüsse (Geldleistungen, Schokolade usw.)

Rendite
Mittel

Kosten
Zahlreiche Gebühren beim Kauf und Verkauf des Wertpapiers, sowie dessen Aufbewahrung - je nach Bank in unterschiedlicher Gestaltung und Höhe: Provision, Ordergebühr, u.U. Limitgebühr ,
Maklergebühr, Depotgebühr

Absicherung durch den Einlagensicherungsfonds (oder vergleichbare Absicherung )
Nein

Haftung der Hausbank des Geldanlegers
Nein

Sicherheit der Anlage
Feste Laufzeit / Ohne Verlustbeteiligung: Sicher, aber nur bei Endfälligkeit und wenn der Emittent bei Endfälligkeit nicht insolvent ist
Feste Laufzeit / Mit Verlustbeteiligung: nur wenn das Unternehmen während der Laufzeit keine Verluste gemacht hat und wenn der Emittent bei Endfälligkeit nicht insolvent ist
Keine feste Laufzeit: Völlig unsicher

Anlegertyp
Ohne Verlustbeteiligung: Bergwanderer
Mit Verlustbeteiligung: Gipfelstürmer

Risikoklasse nach Wertpapierhandelsgesetz
Ohne Verlustbeteiligung: Risikoscheu
Mit Verlustbeteiligung: Spekulativ


Kaufmännische Berufsschule 4 - Schönweißstr. 7 - 90461 Nürnberg | Dr. Peter Kührt
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