Geldanlage: Bitcoin & Co

Beschreibung
Digitales Geld ist Geld in digitaler Form, also z.B. als Zahl in einem Bankcomputer oder in einer Datei. Dies geschieht im Nomalfall in verschlüsselter Form („Kryptogeld“) und in einer Endlosdatei („Blockchain“).

Herausgeber von digitalem Geld kann jeder sein, ein Unternehmen, eine Bank, eine private Gesellschaft („Zweckgesellschaft“), ein Staat, eine Notenbank oder auch nur ein Fußballverein.  

Nach dem Erwerb dieses Geldes vom Herausgeber kann es auf einem Konto bei einer Online-Börse, bei einem Finanzinstitut oder in einer digitalen Geldbörse („Wallet“) z.B. auf einem USB-Stick gespeichert werden.

Gehandelt werden die digitalen Währungen, von denen es inzwischen tausende gibt, i.d.R. auf speziellen „Krypto-Börsen“.

Da die Kurse dieser Währungen oft erheblich schwanken, werden sie zunehmend auch zur Geldanlage bzw. zur Spekulation benutzt.

Der Anleger kann das digitale Geld (z.B. Bitcoin) unmittelbar kaufen. Zunehmend wichtiger wird jedoch die Anlage in Form von sog. „ETF“.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass ETF auf Bitcoin oder andere Kryptowährungen in Deutschland nicht möglich sind, da sie sich nicht auf einen breiten Index (wie z.B. den DAX mit seinen 40 Werten), sondern nur auf einen oder wenige Werte beziehen (z.B. nur auf den Bitcoin-Kurs). Dies ist in der EU für einen Investmentfonds bzw. ETF nicht erlaubt, da diese aus Gründen des Anlegerschutzes eine breite Streuung haben müssen.

Sogenannte „Bitcoin-ETF“ oder „Krypto-ETF“ sind also keine ETF, sondern „ETN“ (Exchange Traded Notes) oder „ETP“ (Exchange Traded Products) und damit Schuldverschreibungen beliebiger Herausgeber.

Merke: „ETN“ und „ETP“ bezeichnen also börsengehandelte Schuldverschreibungen, die sich auf Einzelwerte oder wenige Kryptowährungen beziehen.

Teilweise sind die Papiere auch mit Hebelwirkung ausgestattet (Anleger partizipiert 2-fach oder mehrfach vom Kursanstieg oder Kursrückgang).

Ein Beispiel für den Bitcoin als bekannteste Kryptowährung ist der „BTCetc Bitcoin Exchange Traded Crypto“ mit der Wertpapierkennnummer A27Z30, ein ETN, der den Bitcoin-Kurs zu einem 1/1.000stel abbildet. Er wird vom deutschen Ableger der in London ansässigen ETC Group herausgegeben, die inzwischen von der US-amerikanischen Bitwise Asset Management-Gesellschaft aufgekauft wurde. Das Wertpapier ist zu jedem Zeitpunkt vollständig mit der Kryptowährung Bitcoin hinterlegt.


Nähere Informationen zum Wesen von Bitcoin und anderen Kryptowährungen findet man in einem Vortrag für den Computerclub 50+ Nürnberg.

Charakter der Anlage
Anleger ist Gläubiger gegenüber einem Unternehmen

Mindestanlage
Ein Anteilschein

Anlagedauer
Auf Dauer, Beendigung durch Verkauf

Vorzeitige Verfügbarkeit
jederzeit durch Verkauf an einer Krypto-Börse

Rückzahlung bei Laufzeitende
Nein. Eine Rückzahlung erfolgt nur durch Verkauf. Möglich ist vielfach auch eine Übernahme der Kryptowerte in die eigene digitale Geldbörse.

Ertrag
Durch Kursgewinne

Rendite
Ungewiss

Kosten
Jährliche Gebühren und Kosten bei Kauf und Verkauf

Absicherung durch den Einlagensicherungsfonds (oder vergleichbare Absicherung)
Nein

Haftung der Hausbank des Geldanlegers
Nein

Sicherheit der Anlage
Völlig unsicher

Anlegertyp
Gipfelstürmer

Risikoklasse nach Wertpapierhandelsgesetz
Im Wertpapierhandelsgesetz nicht definiert


Kaufmännische Berufsschule 4 - Schönweißstr. 7 - 90461 Nürnberg | Dr. Peter Kührt
p.kuehrt@kubiss.de | http://www.b4.nuernberg.de